Sozialrecht
Das Sozialrecht genießt als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes Verfassungsrang und umfasst Ansprüche der Bürger auf:
Arbeitslosengeld I
- Anspruchshöhe und Anspruchsdauer
- Sperrzeit und Ruhen des Anspruchs
- Anrechnung von Nebenverdiensten
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Grundbedarf, Mehrbedarf, Erstausstattung der Wohnung und bei Geburt
- Kosten der Unterkunft, Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft
- Anrechnung von Nebenverdiensten
Gesetzliche Krankenversicherung
- Regelleistungen, Familienmitversicherung
- Krankengeld
Gesetzliche Pflegeversicherung
- Häusliche und stationäre Pflege
- Pflegestufen, Pflegegeld und Sachleistungen
Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeits- und Wegeunfälle
- Verletztengeld, Verletztenrente, Anerkennung von Berufskrankheiten
- Berufliche Rehabilitation, Umschulung, Hilfsmittel am Arbeitsplatz
Gesetzliche Rentenversicherung
- Altersrente
- Rente für Bergleute, für Mütter, für Schwerbehinderte
- Erwerbsminderungsrenten (Vollrente und Teilrente)
Feststellung der Schwerbehinderung
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